Nachrichten / Ausweise zum Passieren dergesperrten Straßen zur Abholung bereit
Das Büro für Passierscheine hat geöffnet. Dort können Anwohner von Straßen, die während des Finales der Tall Ships Races vorübergehend für den Verkehr gesperrt sind, ihre Ausweise abholen. Die ersten Änderungen in der Verkehrsorganisation im Bereich Wały Chrobrego und der Lastadieinsel (Łasztownia) werden in den kommenden Tagen auftreten.
Das Passierscheinbüro befindet sich in den ehemaligen Räumlichkeiten der Marinestation in der ul. Jana z Kolna 6. Das Büro ist ausschließlich vom 19.07 - 5.08 geöffnet, Montag - Freitag: 08.00 – 18.00 Uhr, Samstag - Sonntag: 10.00 – 18.00 Uhr.
Die Ausweise berechtigen zur Zufahrt zu zwei Zonen:
Rot - in die ausschließlich Fahrzeuge des Veranstalters, autorisierter Dienste und Unternehmen mit Sitz in der roten Zone einfahren dürfen. Für jeden Ausweis, der für diese Zone ausgestellt wird, wird gemäß den geltenden Bestimmungen eine Kaution erhoben.
Blau - zu dem nur Anwohner und Mitarbeiter von Unternehmen und Institutionen in den folgenden Straßen Zugang haben, mit der Möglichkeit zu parken: Małopolska, Pobożnego, Zygmunta Starego, Szczerbcowa, Wawelska, Kapitańska, Storrady, Zbożowa auf dem Abschnitt bis zur Kreuzung mit Spichrzowa oder Inhaber von Ausweisen für die rote Zone.
Regeln für die Erteilung von Ausweisen:
1. Die Bewohner der oben genannten Straßen erhalten jeweils 1 Karte pro Wohnung. Um einen Ausweis zu erhalten, müssen Sie im Passierscheinbüro einen Wohnsitznachweis vorlegen: eine bezahlte Rechnung mit der Adresse der Wohnung oder eine Anmeldung an der entsprechenden Adresse.
2. Unternehmen und Institutionen in den oben genannten Straßen erhalten jeweils 2 Ausweise pro Unternehmen
3. Unternehmen mit eigenen Parkplätzen erhalten Ausweise für die Anzahl der Parkplätze, über die sie verfügen.
4. Für die Ausstellung eines Ausweises für die rote Zone wird eine Kaution für die folgenden Gruppen erhoben: Veranstalter, Aussteller der Messe unter Segeln, Unternehmen, die im Nahbereich tätig sind, Subunternehmer des Veranstalters.
5. Der Ausweis sollte bei jedem Betreten des Veranstaltungsbereichs am Kontrollpunkt vorgelegt und im Auto an einer sichtbaren Stelle mit der Datenseite nach oben hinterlegt werden.
6. Bei einem gültigen Ausweis sollten alle Felder ausgefüllt sein, d.h. Kennzeichen, Kontaktnummer, Firmenname.
7. Der Ausweis berechtigt zur Einfahrt eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen auf dem Ausweis angegeben ist.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail- Adresse oder Telefonnummer: przepustki@zstw.szczecin.pl; Tel. 451 005 918.
ACHTUNG! In der roten Zone parken Sie nur in ausgewiesenen Bereichen für Fahrzeuge mit speziellen Ausweisen. Fahrzeuge ohne entsprechende Ausweise, die in den Sperrzonen geparkt sind, werden auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt.